Reisebedingungen der Firma Thomas Ofner
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Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages, ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung (Anmeldung) erfolgt unter Anerkennung der Reisebedingungen. Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage
gebunden. Der Reisevertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2. Bezahlung
Nach Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
Die Nicht- oder zu späte Zahlung des Anzahlungs- oder des Restbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt gültig. Wir sind jedoch in diesem Fall berechtigt, die Buchung zu
stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 3 zu belasten.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, wird Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangt.
Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15%
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 90%
Der Teilnehmer kann sich jederzeit kostenfrei durch einen Dritten ersetzen lassen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden nicht in Anspruch - aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind - hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises.
5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich grob vertragswidrig verhält, sind wir berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen. Eine Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Reiseteilnehmer den Anforderungen bezüglich seiner Ausrüstung, seiner Kondition und seines Verhaltens beim Skifahren nicht genügt oder
berechtigten Anweisungen des Reiseleiters zuwiderhandelt.
Bei einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen werden erstattet.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Ist die Durchführung einer Reise nicht zumutbar oder infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, die Reise
abzusagen. In diesem Fall werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
7. Beschränkung der Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht entsprechend §651 a-k BGB. Die Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandsreisekranken-, Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung.
9. Transfer
Die Anreise erfolgt ausschließlich in Eigenregie. Der Teilnehmer trägt das Beförderungsrisiko selbst.
10. Obliegenheiten des Teilnehmers
Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseleiter schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist es dem Reiseleiter nicht möglich, innerhalb einer angemessenen
Frist für zumutbare Abhilfe zu sorgen, so kann der Kunde den Vertrag kündigen.
Erfolgt eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt
hiervon unberührt.
Sämtliche Ansprüche die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den erbrachten Leistungen stehen, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen.
11. Sonstige Bestimmungen
Es gelten die Reiseinformationen in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.
Bei Ausfall des Skikurses/Trainings ohne Verschulden des Veranstalters oder schlechte Schnee- oder schlechte Wetterverhältnisse sind kein Grund für eine Minderung des Reisepreises.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstige Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Veranstalter
Thomas Ofner
Perleberger Str. 40
10559 Berlin
Stand: 12.09.2011