Allgemeine Reisebedingungen

Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages, ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Buchung (Anmeldung) erfolgt unter Anerkennung der Allgemeinen Reisebedingungen. Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf der schriftlichen Form.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

2. Bezahlung

Nach Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.

Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

Die Nicht- oder zu späte Zahlung des Anzahlungs- oder des Restbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt gültig. Wir sind jedoch in diesem Fall berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 3 zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, wird Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangt.

Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%
vom 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 90%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 100%

Der Teilnehmer kann sich jederzeit kostenfrei durch einen Dritten ersetzen lassen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch – aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind – hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

5. Kündigung des Reisevertrags durch den Veranstalter

Wenn der Reiseteilnehmer den Anforderungen bezüglich seiner Ausrüstung, seiner Kondition oder seines Verhaltens beim Skifahren nicht genügt oder berechtigten Anweisungen des Reiseleiters bzw. seines Guides zuwiderhandelt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Eine Kündigung ist auch dann ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich grob vertragswidrig verhält.

Bei einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen werden erstattet.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Ist die Durchführung einer Reise nicht zumutbar (z.B. bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl) oder infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. In diesem Fall werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

7. Beschränkung der Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht entsprechend §651 a-k BGB. Die Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandsreisekranken-, Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung.

9. Transfer

Die Anreise erfolgt in Eigenregie. Der Teilnehmer trägt das Beförderungsrisiko selbst.

10. Obliegenheiten des Teilnehmers

Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseleiter schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist es dem Reiseleiter nicht möglich, innerhalb einer angemessenen Frist für zumutbare Abhilfe zu sorgen, so kann der Kunde den Vertrag kündigen.

Erfolgt eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den erbrachten Leistungen stehen, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen.

11. Sonstige Bestimmungen

Es gelten die Reiseinformationen in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.

Bei Ausfall des Skikurses/Trainings/Guidings ohne Verschulden des Veranstalters (z.B. schlechte Schnee- oder schlechte Wetterverhältnisse) sind kein Grund für eine Minderung des Reisepreises.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstige Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Reiseveranstalter

Thomas Ofner
Blücherstraße 24
10961 Berlin

Stand: 01.08.2023