Allgemeine Reisebedingungen des Vereins skicamps
Stand: 13.10.2026
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Liebes Mitglied,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir und dem Verein skicamps (nachfolgend „Verein“) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Art. 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 An den Camps, Kursen und anderen Veranstaltungen des Vereins können nur Mitglieder teilnehmen – auch schon während der Probezeit (§ 5 Abs. 4 der Satzung).
1.2 Wer noch nicht Mitglied ist, kann zusammen mit der Anmeldung einen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
1.3 Für die Teilnahme von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
1.4 Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten; sie richten sich nach der Beitragsordnung des Vereins.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit deiner Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website oder in Textform bietest du dem Verein den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung, diese Reisebedingungen und die vorvertraglichen Informationen (Formblatt für Pauschalreisen), die du vor deiner Anmeldung erhältst. Nach dem Absenden ist deine Anmeldung für 10 Tage verbindlich. Stellst du gleichzeitig einen Aufnahmeantrag, gilt sie, bis der Vorstand über deine Aufnahme entschieden hat – höchstens aber 21 Tage.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung in Textform zustande. Neue Mitglieder erhalten die Reisebestätigung erst, nachdem der Vorstand die Aufnahme in den Verein bestätigt hat. Wird die Aufnahme abgelehnt, kommt kein Reisevertrag zustande.
2.3 Meldest du weitere Personen an, stehst du für deren Vertragspflichten wie für deine eigenen ein, sofern du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast. Alle angemeldeten Personen müssen Vereinsmitglied sein oder einen Aufnahmeantrag stellen.
2.4 Mit der Reisebestätigung erhältst du den Sicherungsschein nach § 651r BGB, der deine Zahlungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vereins absichert.
3. Bezahlung
3.1 Nach Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen fällig.
3.2 Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.3 Leistest du die Anzahlung oder den Restbetrag trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, kann der Verein vom Reisevertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 4 verlangen, sofern nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
4. Dein Rücktritt vor Reisebeginn, Ersatzperson
4.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Verein.
4.2 Trittst du zurück, verliert der Verein den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Er kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts pauschaliert ist. Bei der Pauschalierung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt je Person:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- vom 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %
- vom 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 90 %
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 100 %
der Teilnahmegebühr. Dir bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Eine Entschädigung kann nicht verlangt werden, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
4.4 Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn, spätestens 7 Tage vorher, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) erklären, dass statt deiner eine andere Person in den Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Die Ersatzperson muss Vereinsmitglied sein oder werden und die Anforderungen der Reiseausschreibung erfüllen. Der Verein erhebt hierfür keine Bearbeitungsgebühr. Für die Teilnahmegebühr und etwaige durch den Eintritt tatsächlich entstehende Mehrkosten haften du und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
4.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst du einzelne Reiseleistungen, die dir ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die dir zuzurechnen sind, hast du keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Der Verein erstattet jedoch ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den Leistungsträgern tatsächlich erstattet werden.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Verein aus Gründen in deiner Person
6.1 Genügst du den in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen an Ausrüstung, Kondition oder skifahrerisches Können nicht, handelst du berechtigten Anweisungen der Übungs- oder Tourenleitung zuwider, störst du die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig oder verhältst du dich sonst grob vertragswidrig, kann der Verein den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall behält der Verein den Anspruch auf die Teilnahmegebühr; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
6.2 Endet deine Mitgliedschaft vor Reisebeginn, insbesondere weil der Vorstand sie während der Probezeit beendet, kann der Verein vom Reisevertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann vollständig erstattet. Tritt der Verein wegen eines Ausschlusses nach § 5 Abs. 7 der Satzung zurück, kann er eine Entschädigung nach Ziffer 4.2 verlangen.
7. Rücktritt durch den Verein
7.1 Der Verein kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von zwei bis sechs Tagen zu erklären. Maßgeblich ist die Reisedauer einschließlich An- und Abreisetag.
7.2 Der Verein kann ferner vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Rücktritt ist dann unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 In diesen Fällen erstattet der Verein alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
8. Programm, Sicherheit und Eigenverantwortung
8.1 Das Tagesprogramm, die Auswahl der Abfahrten, Varianten und Touren sowie die Einteilung der Kursgruppen richten sich nach Wetter, Schneeverhältnissen, Lawinenlage und dem Können der Gruppe. Änderungen, die die Übungs- oder Tourenleitung aus Sicherheitsgründen oder wegen der Verhältnisse vornimmt, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
8.2 Bei Freeride-Camps und Skitouren ist eine vollständige Sicherheitsausrüstung (LVS-Gerät, Lawinenschaufel, Sonde) mitzuführen; die Ausrüstung kann beim Verein ausgeliehen werden, soweit verfügbar. Den Anweisungen der Übungs- oder Tourenleitung ist Folge zu leisten.
8.3 Skifahren im freien Gelände und Skitouren sind mit Risiken verbunden, etwa durch Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge oder schwierige Schneeverhältnisse, die sich auch bei sorgfältiger Planung und Durchführung nicht vollständig ausschließen lassen. Mit deiner Anmeldung bestätigst du, dass du dir dieser Risiken bewusst bist und die in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen erfüllst.
8.4 Bitte teile dem Verein vor Reisebeginn mit, wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die für die Teilnahme von Bedeutung sein können.
9. Haftung
9.1 Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vertragliche Haftung des Vereins für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB).
9.2 Der Verein haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Skipässe, Ausflüge, Beförderungsleistungen vor Ort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt.
10. Deine Mitwirkungspflichten
10.1 Tritt ein Reisemangel auf, bist du verpflichtet, ihn unverzüglich der Übungs- oder Tourenleitung vor Ort bzw. dem Verein anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt du die Anzeige schuldhaft, stehen dir Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz insoweit nicht zu, als der Verein infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte (§ 651o BGB).
10.2 Willst du den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, musst du dem Verein zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, die Abhilfe wird verweigert oder sofortige Abhilfe ist notwendig (§ 651l BGB).
11. Verjährung
Deine Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Ansprüche, die keine Körperschäden betreffen und nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren abweichend davon in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
12. Versicherungen
Du bist für deinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen insbesondere eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Deckung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch per Hubschrauber), eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung.
13. Anreise
Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie und ist nicht Bestandteil der Reiseleistungen. Der Verein vermittelt auf Wunsch den Kontakt zwischen Teilnehmenden zur Bildung von Fahrgemeinschaften.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Einreisevorschriften bist du selbst verantwortlich, es sei denn, der Verein hat dich schuldhaft falsch informiert.
15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung unter www.skicamps.de/datenschutz.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gelten die Reiseausschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung.
16.2 Der Verein nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen unberührt.
17. Reiseveranstalter
skicamps e. V. i. G. (Verein in Gründung)
vertreten durch den Vorstand Thomas Ofner und Christiane Steiner
Blücherstraße 24, 10961 Berlin
E-Mail: t.ofner@skicamps.de, Telefon: +49 176 48234556
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: [wird nach Eintragung ergänzt]
Stand: 13.10.2026
